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Betriebswirt berufsbegleitend

Aufstiegs-BAföG ein zweites Mal: Förderung für den Betriebswirt

· 6 Min. Lesezeit · Dr. Jens Aichinger
Titelgrafik zum Artikel über das zweite Aufstiegs-BAföG für den Geprüften Betriebswirt

Für den Geprüften Betriebswirt gibt es Aufstiegs-BAföG, auch wenn du für den Fachwirt schon gefördert wurdest. Das Gesetz fördert ein weiteres Fortbildungsziel, wenn es auf dem erreichten aufbaut, und nennt dafür ausdrücklich die nächste Fortbildungsstufe. Gefördert werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis 15.000 Euro: 50 Prozent als Zuschuss, der Rest als Darlehen der KfW, das in der Anfangsphase zins- und tilgungsfrei ist und von dem bei bestandener Prüfung die Hälfte erlassen wird.

Viele, die schon einmal gefördert wurden, gehen davon aus, dass die Förderung verbraucht ist. Das stimmt für den Aufstieg nicht.

Warum gibt es die Förderung ein zweites Mal?

§ 6 Abs. 2 des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes regelt den Fall: Wurde schon ein Fortbildungsziel gefördert, wird die Vorbereitung auf ein weiteres gefördert, wenn es auf dem erreichten aufbaut. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Ziel auf der nächsten Fortbildungsstufe nach dem Berufsbildungsgesetz angestrebt wird. Der Betriebswirt setzt als Regelzugang einen Fachwirt voraus und ist die dritte Stufe, der Aufbau ist damit klar.

Auch außerhalb dieser Regel kann ausnahmsweise gefördert werden, wenn besondere Umstände des Einzelfalls das rechtfertigen (§ 6 Abs. 3). Das Gesetz nennt etwa einen wichtigen Grund, der der Ausübung des zuletzt geförderten Berufs entgegensteht.

Was wird gefördert?

LeistungHöheForm
Lehrgangs- und Prüfungsgebührenbis 15.000 Euro50 Prozent Zuschuss, Rest als KfW-Darlehen
Erlass bei bestandener Prüfung50 Prozent des noch nicht fälligen Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebührenauf Antrag gegen Vorlage des Zeugnisses
Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende150 Euro je Monat und KindZuschuss, auch in Teilzeit
Unterhaltsbeitragnur bei Vollzeitmaßnahmenentfällt bei berufsbegleitendem Lehrgang

Die Beträge stehen in §§ 10, 12 und 13b AFBG. Für den Kinderbetreuungszuschlag müssen die Kinder jünger als 14 Jahre oder behindert sein und mit dir im Haushalt leben.

Ein Rechenbeispiel

Angenommen, Lehrgang und Prüfung kosten zusammen 6.000 Euro, und dein Arbeitgeber beteiligt sich nicht. Dann übernimmt der Zuschuss 3.000 Euro. Die übrigen 3.000 Euro kannst du als Darlehen der KfW bekommen. Bestehst du die Prüfung, werden davon 1.500 Euro erlassen. Selbst trägst du dann 1.500 Euro, verteilt über die Rückzahlung. Mit deinen eigenen Zahlen rechnest du im Kostenrechner.

Das Darlehen ist während der Maßnahme und zwei Jahre danach zins- und tilgungsfrei, längstens sechs Jahre lang. Danach wird es verzinst und in höchstens zehn Jahren zurückgezahlt, mit Monatsraten von grundsätzlich mindestens 128 Euro (§ 13 AFBG). Den Darlehensvertrag kannst du innerhalb von drei Monaten nach dem Bescheid verlangen, du musst ihn aber nicht in voller Höhe abschließen.

Was ändert sich, wenn der Arbeitgeber zahlt?

Zahlt dein Arbeitgeber einen Teil der Kosten, mindert das die Bemessungsgrundlage. Das Amt rechnet dann mit den um diese Leistung geminderten Kosten (§ 10 Abs. 1 AFBG). Übernimmt der Arbeitgeber im Beispiel 2.000 Euro, werden nur noch 4.000 Euro gefördert, mit 2.000 Euro Zuschuss.

Der Bund plant, das zu ändern. Nach dem Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett am 15. Juli 2026 beschlossen hat, sollen Arbeitgeberleistungen nicht mehr angerechnet werden, der Förderrahmen soll auf 18.000 Euro steigen und der Erlass bei bestandener Prüfung auf 60 Prozent. In Kraft treten soll das zum 1. August 2027, Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen (Bundesbildungsministerium). Bis dahin gilt das bisherige Recht.

Voraussetzungen an den Lehrgang

Ein berufsbegleitender Lehrgang muss mindestens 400 Unterrichtsstunden haben, innerhalb von 48 Kalendermonaten liegen und im Durchschnitt mindestens 18 Unterrichtsstunden im Monat bieten (§ 2 Abs. 3 AFBG). Als Unterrichtsstunden zählen physische und virtuelle Präsenzlehrveranstaltungen gleichermaßen (§ 2 Abs. 4). Du musst an mindestens 70 Prozent der Stunden teilnehmen, der Anbieter bescheinigt das (§ 9a). Und deine Vorqualifikation, beim Betriebswirt also meist der Fachwirt, muss vor Beginn vorliegen.

Mit einem Master oder einem höheren Hochschulabschluss gibt es kein Aufstiegs-BAföG. Mit einem Bachelor als höchstem Abschluss schon. Mehr dazu in Betriebswirt nach dem Studium.

Antrag und Zahlung

Den Antrag stellst du beim zuständigen Amt für Aufstiegs-BAföG deines Bundeslandes. Welche Stelle das ist, unterscheidet sich je Land, eine Übersicht bietet das Portal aufstiegs-bafoeg.de. Beantragen kannst du bis zum Ende der Maßnahme, früh lohnt sich trotzdem, damit der Bescheid vor den ersten Rechnungen kommt. Die Bearbeitung dauert erfahrungsgemäß 2 bis 4 Monate. Das Amt zahlt an dich, nicht an den Anbieter. Du begleichst die Rechnung, wenn die Förderung bei dir eingegangen ist.

Unsere Sicht auf das zweite Aufstiegs-BAföG

Aus unserer Sicht ist das zweite Aufstiegs-BAföG eines der am wenigsten bekannten Argumente für den Betriebswirt. Wer sein erstes Darlehen noch zurückzahlt, geht leicht davon aus, für einen weiteren Abschluss alles selbst tragen zu müssen. Dabei rechnet sich der Betriebswirt mit Zuschuss und Erlass ähnlich wie der Fachwirt. Wer zudem eine Gründung plant, sollte den vollständigen Erlass des Restdarlehens nach § 13b Abs. 2 kennen, dazu mehr in Projektarbeit beim Betriebswirt.

Was die Länder zusätzlich zahlen, steht in Landesprämien für den Betriebswirt. Die Zulassung nach dem Fachwirt erklärt Betriebswirt nach dem Fachwirt, den Gesamtüberblick gibt der Ratgeber zum Geprüften Betriebswirt.

Häufige Fragen

Bekomme ich für den Betriebswirt Aufstiegs-BAföG, obwohl der Fachwirt schon gefördert wurde? +

Ja. Ein weiteres Fortbildungsziel wird gefördert, wenn es auf dem bereits erreichten aufbaut, insbesondere auf der nächsten Fortbildungsstufe (§ 6 Abs. 2 AFBG). Der Betriebswirt ist die dritte Stufe nach dem Fachwirt.

Wie viel wird gefördert? +

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis 15.000 Euro. Die Hälfte ist ein Zuschuss, den Rest kannst du als Darlehen der KfW bekommen. Bei bestandener Prüfung werden 50 Prozent des noch nicht fällig gewordenen Darlehens erlassen.

Zahlt das Amt das Geld an den Lehrgangsanbieter? +

Nein. Bewilligt und gezahlt wird an dich als Antragsteller, du begleichst damit die Rechnung des Anbieters.

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