Was der Rechner abbildet
Er rechnet mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz in der geltenden Fassung. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden bis 15.000 Euro gefördert, die Hälfte davon als Zuschuss, die andere Hälfte als Anspruch auf ein Darlehen der KfW (§ 12 Abs. 1 AFBG). Wer die Prüfung besteht, bekommt die Hälfte des noch nicht fälligen Darlehens für diese Gebühren erlassen (§ 13b Abs. 1 AFBG).
Den Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt gibt es nur bei Vollzeit (§ 10 Abs. 2 AFBG). Der Lehrgang zum Geprüften Betriebswirt läuft bei uns berufsbegleitend, deshalb fehlt er hier.
Der Geprüfte Betriebswirt liegt auf DQR-Niveau 7. Hast du schon für einen Fachwirt Aufstiegs-BAföG bekommen, wird der Betriebswirt als nächste Fortbildungsstufe erneut gefördert (§ 6 Abs. 2 AFBG).
Das Darlehen musst du nicht nehmen. Ohne Darlehen zahlst du die zweite Hälfte selbst, einen Erlass gibt es dann nicht. Zinsen fallen erst ab Beginn der Rückzahlung an. Der Zinssatz folgt dem EURIBOR plus Verwaltungskostenaufschlag (§ 13 Abs. 2 AFBG) und steht deshalb nicht im Rechner.
Gesetzentwurf. Das Bundeskabinett hat am 15.07.2026 den Entwurf eines Fünften Änderungsgesetzes beschlossen: Obergrenze 18.000 Euro, 60 Prozent Erlass bei bestandener Prüfung, Arbeitgeberzuschüsse würden nicht mehr angerechnet. Er soll am 1. August 2027 in Kraft treten und muss noch durch Bundestag und Bundesrat (
Meldung des Ministeriums). Bis dahin gilt das Recht, mit dem dieser Rechner arbeitet.
Häufige Fragen
Bekomme ich nach dem Fachwirt noch einmal Aufstiegs-BAföG?
Ja, wenn das neue Ziel auf dem erreichten aufbaut. Das Gesetz nennt ausdrücklich die nächste Fortbildungsstufe (§ 6 Abs. 2 AFBG), und der Betriebswirt ist die Stufe nach dem Fachwirt.
Muss ich das Darlehen der KfW nehmen?
Nein. Der Zuschuss kommt auch ohne Darlehen. Nimmst du es nicht, zahlst du die zweite Hälfte der Gebühren selbst, und einen Erlass nach bestandener Prüfung gibt es dann nicht.
Zahlt das Amt direkt an den Lehrgangsanbieter?
Nein. Zuschuss und Darlehen gehen an dich, du bezahlst die Rechnung des Anbieters. Deshalb lohnt es sich, den Antrag früh zu stellen, die Bearbeitung dauert erfahrungsgemäß 2 bis 4 Monate.
Spielt mein Einkommen eine Rolle?
Beim Zuschuss zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren nicht. Einkommen und Vermögen werden nur beim Unterhaltsbeitrag angerechnet (§ 17 Abs. 1 AFBG), und den gibt es nur bei Vollzeit. Eine Altersgrenze kennt das Gesetz nicht.
Stand: Oktober 2026. Rechtsgrundlage: Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz. Verbindlich ist allein der Bescheid deines Amts. Landesprämien nach den Richtlinien der Länder, Angaben ohne Gewähr.