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Betriebswirt berufsbegleitend

Geprüfter Betriebswirt nach dem Studium: lohnt sich das?

· 5 Min. Lesezeit · Dr. Jens Aichinger
Titelgrafik zum Artikel über den Geprüften Betriebswirt nach einem Studium

Mit einem wirtschaftswissenschaftlichen Bachelor, Master oder Diplom wirst du zum Geprüften Betriebswirt zugelassen, wenn du nach dem Abschluss mindestens ein Jahr Berufspraxis mit wesentlichen Bezügen zu strategischen Aufgaben hast. Aufstiegs-BAföG gibt es nur, wenn ein Bachelor oder ein vergleichbarer Abschluss dein höchster Hochschulabschluss ist. Für viele Bachelor-Absolventen ist der Betriebswirt deshalb eine berufsbegleitende Alternative zum Master.

Akademiker fragen oft, ob ein IHK-Abschluss nach dem Studium nicht ein Schritt zurück ist. Die Antwort hängt davon ab, was du im Beruf erreichen willst und welchen Abschluss du schon hast.

Welche Studienabschlüsse werden anerkannt?

§ 3 Abs. 1 Nr. 4 der Betriebswirt-Verordnung nennt Diplom, Master und Bachelor in Wirtschaftswissenschaften. Der Abschluss muss von einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule stammen oder von einer Akademie, die nach Landesrecht den Hochschulen gleichgestellt ist. Typisch sind Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftsingenieurwesen oder Wirtschaftsinformatik. Bei Studiengängen mit anderem Schwerpunkt entscheidet die IHK, ob er wirtschaftswissenschaftlich ist.

AbschlussZulassungAufstiegs-BAföG
Bachelor in Wirtschaftswissenschaften plus 1 Jahr Praxisjaja, wenn Bachelor höchster Abschluss
Diplom in Wirtschaftswissenschaften plus 1 Jahr Praxisjanur wenn das Amt es als dem Bachelor vergleichbar einordnet
Master in Wirtschaftswissenschaften plus 1 Jahr Praxisjanein
Studium in einem anderen Fachnur über Glaubhaftmachungja, wenn Bachelor höchster Abschluss

Für die Förderung zählt § 9 Abs. 4 AFBG: gefördert wird mit einem Bachelor oder einem diesem vergleichbaren Hochschulabschluss, nicht mit einem höheren. Ob dein Diplom als vergleichbar oder als höher gilt, entscheidet das Amt für Aufstiegs-BAföG. Frag dort vor dem Antrag nach.

Das Praxisjahr nach dem Abschluss

Die Berufspraxis muss nach dem Studienabschluss liegen und mindestens ein Jahr dauern. Werkstudententätigkeit und Praktika aus dem Studium zählen deshalb nicht. Außerdem muss die Tätigkeit inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Betriebswirts haben (§ 3 Abs. 2). Gemeint sind Strategie, Leistungsprozesse, Organisation und Steuerung. Gute Belege sind ein Traineeprogramm mit wechselnden Fachabteilungen, eine Stelle im Controlling, in der Unternehmensentwicklung oder im Projektmanagement oder eine erste Teamleitung. Lass dir die Aufgaben im Arbeitszeugnis oder in einer Tätigkeitsbeschreibung des Arbeitgebers möglichst konkret bestätigen, mit Budget, Projekten und Verantwortungsbereich.

Wann die Praxis vorliegen muss, beschreibt die IHK Braunschweig so: Die Dauer muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können die Praxis also noch während des Lehrgangs erwerben. Frag bei deiner eigenen Kammer nach, ob sie es genauso handhabt.

Bekomme ich als Akademiker Aufstiegs-BAföG?

Mit einem Bachelor ja. § 9 Abs. 4 AFBG fördert ausdrücklich Teilnehmer, deren höchster Hochschulabschluss ein Bachelor oder ein vergleichbarer Abschluss ist. Wer bereits einen Master oder einen anderen höheren Hochschulabschluss hat, wird nicht gefördert (§ 9 AFBG).

Fehlt dir zu Lehrgangsbeginn noch ein Teil des Praxisjahres, hilft § 9 Abs. 3: Gefördert wird auch, wenn du die Praxis bis zum letzten Unterrichtstag erwerben kannst und die konkrete Möglichkeit nachweist, etwa mit deinem Arbeitsvertrag. Wie viel du nach der Förderung selbst zahlst, rechnest du mit dem Kostenrechner aus.

Was bringt der Betriebswirt nach dem Bachelor?

Der Geprüfte Betriebswirt ist im Deutschen Qualifikationsrahmen dem Niveau 7 zugeordnet, demselben Niveau wie ein akademischer Master. Er trägt den Zusatz Master Professional in Business Management. Ein Hochschulabschluss ist er trotzdem nicht. Wer später promovieren oder in den höheren Dienst will, braucht weiterhin einen Master. Die Unterschiede beschreibt Betriebswirt oder Master?.

Für viele Bachelor-Absolventen zählt etwas anderes. Der Betriebswirt läuft neben dem Job, die Projektarbeit behandelt eine echte Entscheidung aus dem eigenen Unternehmen, und das Aufstiegs-BAföG übernimmt einen großen Teil der Kosten. Ein Masterstudium in Teilzeit wird dagegen nicht über das Aufstiegs-BAföG gefördert.

Wo Akademiker in der Prüfung umdenken müssen

Wer aus dem Studium kommt, kennt Klausuren mit klarer Gliederung und Modulprüfungen. Die Betriebswirt-Prüfung ist anders gebaut. Die drei schriftlichen Aufgabenstellungen beruhen auf einer einzigen betrieblichen Situation, verlangen eigenständige Lösungen ohne Antwortvorgaben und enthalten in jeder Aufgabenstellung einen englischen Teil. Die mündliche Prüfung dauert bis zu 45 Minuten und fragt nach Lösungen für Probleme der betrieblichen Praxis.

Theorie allein reicht hier selten. Prüfer wollen sehen, dass du ein Modell auf einen Fall anwendest und eine Entscheidung begründest. Wie die Teile zusammenhängen, steht in Aufbau der Betriebswirt-Prüfung.

Unsere Einschätzung aus Gesprächen mit Akademikern

Aus unserer Sicht lohnt sich der Betriebswirt nach dem Bachelor vor allem für zwei Gruppen. Die erste sind Absolventen, die schon im Betrieb Verantwortung übernehmen und neben dem Job einen Abschluss auf Master-Niveau wollen, ohne Vollzeitstudium und ohne Studiengebühren einer privaten Hochschule. Die zweite sind Menschen, deren Studium schon einige Jahre zurückliegt und die ihr Wissen auf den aktuellen Stand bringen wollen. Wer dagegen eine wissenschaftliche Laufbahn plant, sollte den Master wählen. Und wer schon einen Master hat, bekommt für den Betriebswirt keine Förderung und sollte genau prüfen, was der zweite Abschluss zusätzlich bringt.

Alle Zulassungswege im Vergleich zeigt Voraussetzungen für den Geprüften Betriebswirt. Was der Titel bedeutet, erklärt Master Professional in Business Management, den Gesamtüberblick gibt der Ratgeber zum Geprüften Betriebswirt.

Häufige Fragen

Welches Studium zählt für die Zulassung? +

Ein wirtschaftswissenschaftlicher Diplom-, Master- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer gleichgestellten Akademie. Dazu kommt mindestens ein Jahr Berufspraxis nach dem Abschluss (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 der Verordnung).

Bekomme ich mit Bachelor Aufstiegs-BAföG? +

Ja. Ist ein Bachelor der höchste Hochschulabschluss, wird gefördert. Mit einem Master oder einem anderen höheren Hochschulabschluss gibt es kein Aufstiegs-BAföG (§ 9 Abs. 4 AFBG).

Muss das Praxisjahr vor dem Lehrgang abgeschlossen sein? +

Für die Prüfung muss es vorliegen. Für das Aufstiegs-BAföG reicht es, wenn du die Praxis bis zum letzten Unterrichtstag erwerben kannst und die konkrete Möglichkeit nachweist (§ 9 Abs. 3 AFBG).

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